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Autismusinstitut & Schulbegleitung: Ein Schritt nach dem anderen- und doch kein Vorankommen

  • Autorenbild: Sarah
    Sarah
  • 19. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Nachdem wir das ganze Chaos mit all seinen Anträgen sortiert hatten, beschlossen wir, einen Punkt nach dem anderen abzuhaken. Was war für uns jetzt das Wichtigste? Was akut notwendig?

Ein Pflegegrad war bereits vor der Diagnose bewilligt worden – das sollte der einfachste Teil werden. Also konzentrierten wir uns als Nächstes auf zwei Dinge: unseren Sohn beim Autismusinstitut auf die Warteliste setzen und eine Schulbegleitung beantragen.

Doch schon hier stießen wir auf die erste Hürde: Das Institut nahm Kinder nur auf, wenn bereits eine Kostenübernahme durch das Jugendamt vorlag. Und die hatten wir natürlich noch nicht.


Die Farce beginnt: Jugendamt und Schulamt im Kreisverkehr

Wir beantragten also die Kostenübernahme für die Therapie und die Schulbegleitung. Eine Liste mit benötigten Unterlagen kam zurück – überschaubar, aber nur mit guter Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule zu bewältigen.

Nur ein Punkt stach heraus: das sonderpädagogische Gutachten zum Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (ESE). Dieses muss beim Schulamt beantragt werden – von Eltern oder Lehrkräften. Der Antrag dauerte, die Bearbeitung noch länger. Ich bekam die Info, dass es bis zu einem Jahr dauern könne, da das Schulamt nach Reihenfolge arbeite und aktuell nur zukünftige Erstklässler bearbeite.

Ich teilte dies dem Jugendamt mit. Doch dort bestand man auf das Gutachten – ohne würde man den Antrag nicht weiter bearbeiten. Wir waren fassungslos. Es handelte sich um eine interne Dienstanweisung, ohne rechtliche Grundlage. Und trotzdem: keine Bewegung.


Diagnose da – Hilfe nicht

Es war ein ständiges Hin und Her zwischen Schulamt, Jugendamt und Psychiaterin. Da hat man eine Diagnose, einen Anspruch auf Hilfe – und bekommt: genau gar nichts.

Ich erinnere mich noch genau an diese Verzweiflung, dieses Gefühl der Hilflosigkeit. Es war unerträglich und kaum auszuhalten so gefangen zwischen den Behörden zu sein. Die Hilfe als Ziel zu sehen- nur unerreichbar.


Der Wendepunkt: Emotion schlägt Bürokratie

Ich fragte beim Jugendamt nach, ob zumindest die Bewilligung für das Autismusinstitut auch ohne das Gutachten möglich sei – schließlich hatte das nichts mit der Schule zu tun. Die Mitarbeiterin versicherte mir, das sei möglich. Ich müsse nur noch einmal einen Antrag stellen, ein formloses Schreiben reiche. Gesagt, getan.

Doch dann kam ihre E-Mail mit der Liste der benötigten Unterlagen – und ihr ahnt es schon: Wieder war das ESE-Gutachten dabei.

Mir platzte die Hutschnur. Ich griff zum Telefon, bereit zum Kampf, bereit als Löwenmama zu brüllen. Und was passierte? Ich weinte. Ich weinte und erklärte der Mitarbeiterin meine Verzweiflung.

Und das war der Wendepunkt.

Sie zeigte Mitgefühl. Sie sagte, sie würde den Antrag auch ohne Gutachten bearbeiten. Ob sie noch etwas für mich tun könne? Ja – bitte auch die Schulbegleitung ohne Gutachten durchboxen. Sie bot an, sich direkt mit dem Schulamt auseinanderzusetzen. Und sie tat es tatsächlich. Danke!

Ein paar Tage später rief mich das Schulamt an und bestätigte den Förderbedarf – nach Aktenlage.


Hoffnung keimt – und wird wieder ausgebremst

Ab da ging alles schnell. Wir wurden zum Gespräch ins Jugendamt eingeladen. Die duale Studentin hatte ihren letzten Tag, unsere eigentliche Sachbearbeiterin war dauerhaft krank, also bekamen wir eine neue Ansprechpartnerin. Unser Sohn kam auf die Warteliste des Autismusinstituts – endlich konnten wir aufatmen.

Dachten wir.

Es waren Sommerferien. Danach wollte die neue Jugendamtsmitarbeiterin noch einmal in der Schule hospitieren – obwohl das bereits durch die duale Studentin geschehen war. Aber irgendwann wundert man sich über nichts mehr.

Wir warteten. Und warteten. Bis Oktober meldete sie sich nicht beim Klassenlehrer. Ich versuchte zu telefonieren – vergeblich. Also schrieb ich eine freundliche Erinnerungsmail. Ich bin ein freundlicher Mensch. Kein Durchsetzungsprofi, kein Meckerheini, kein Rumprotzender. Ich sehe die Unterbesetzung, ich sehe die Arbeitslast. Ich glaube daran, dass Freundlichkeit am längsten währt.

Doch dann kam ihre Antwort: Sie müsse uns erst noch kennenlernen.

Ich traute meinen Augen kaum. Wie bitte? Wir waren doch vor wenigen Monaten bei ihr gewesen.


Tränen, die Türen öffnen

Ich schrieb ihr eine emotionale E-Mail und unterschrieb mit „eine völlig verzweifelte Mutter“. Sie rief mich an, gestand ihren Fehler ein – und bewilligte noch am Telefon die Schulbegleitung. Ich brach erneut in Tränen aus. Diese Freude, diese Erleichterung – sie war überwältigend. Ich konnte nicht mehr innehalten. Zum ersten Mal in meinem Leben habe ich vor Freude und Erleichterung geweint. Und der Ursprung lag in all dem Frust, den wir zuvor durchleben mussten.


Und heute?

Hat mein Kind inzwischen eine Schulbegleitung? Nein. Aber das würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Dazu wird es einen Neuen geben...dann wenn auch dieser Kampf gewonnen wurde und ich mich hoffentlich einmal entspannt zurücklehnen kann.


Was ich gelernt habe?

Behörden reagieren auf emotionale, ausgelaugte, weinende, verzweifelte Mütter...


Eure Sarah

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